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AGB

§1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma TroSanTec Kipke GmbH und werden hiermit verbindlich vereinbart. Sie gehen allen anderen Vereinbarungen vor. Änderungen müssen zwingend schriftlich erfolgen.

§2
Die Angebote der Fa. TroSanTec Kipke GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Sie basieren auf dem festgestellten Istzustand des jeweiligen Objektes.
Das Angebot wird mittels Auftragsbestätigung vom Auftraggeber angenommen. Falls eine solche Auftragsbestätigung nicht vorliegt und der Auftraggeber die Leistungen der Fa. TroSanTec Kipke GmbH gemäß dem Angebot annimmt, so gilt dieses Angebot ebenfalls als angenommen.
Falls für die Ausführung der Arbeiten der Fa. TroSanTec Kipke GmbH Genehmigungen erforderlich sind, so sind diese vom Auftraggeber rechtzeitig zu beschaffen.
Die aufgeführten Leistungen und deren Einzelpreise sind Festpreise. Nur unvorhersehbare Leistungen oder Leistungen, die nachträglich vom Auftraggeber gewünscht sind, sowie Leistungen, die auf Nachweis abgerechnet werden sind hiervon ausgenommen.

§3

Mess- und diagnosetechnische Untersuchungen sowie Rohrbruch- und Leitungsuntersuchungen werden nach den Regeln der Technik erbracht. Da ein Untersuchungserfolg nicht garantiert werden kann, ist die Leistung erfolgsundabhängig zu vergüten.
Alle messtechnischen Untersuchungen und deren Nebenleistungen werden nach den Regeln der Technik sorgfältig ausgeführt. Sofern an dem Untersuchungsobjekt bzw. den zu untersuchenden Rohrleitungen Schäden entstehen im Rahmen der Messtechnik, so haften die Fa. TroSanTec Kipke GmbH nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Es besteht Haftungsausschluss für jegliche Kosten oder Folgekosten die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen aufgrund von fehlerhaften Messergebnissen, Protokollierungen oder Berichten. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, vor eigener Einleitung von Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, die auf Basis unserer Messergebnisse, Protokolle und Berichte für notwendig erachtet wurden, diese Maßnahmen durch Dritte untersuchen zu lassen.
Schimmelpilze, Hausschwämme usw. entstehen durch Baumängel, Schadenfälle, falsches Lüftungsverhalten usw. Die Bildung ist in der Entstehung optisch oft nicht erkennbar und die klare Feststellung nur durch spezielle Verfahren möglich. Aus diesen Gründen übernimmt die TroSanTec Kipke GmbH keine Haftung oder Gewährleistung für Erkennung und Beseitigung von Schimmelpilzen, Hausschwämmen u. ä.

§4

Falls der Auftraggeber vor Durchführung von Trocknungs- und Sanierungsarbeiten der Fa. TroSanTec Kipke eigene oder fremde Maßnahmen ergreift, so ist die Fa. TroSanTec Kipke umgehend zu informieren. Für den Fall von Beauftragung von anderen Sachverständigen ist der dort vorgeschlagene Sanierungsplan vom Auftraggeber sofort der Fa. TroSanTec Kipke vorzulegen.

Die Fa. TroSanTec Kipke behält sich für diesen Fall vor, den Auftrag ganz oder in Teilen abzulehnen. Hieraus kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen die Fa. TroSanTec Kipke geltend machen.

§5
Wir halten uns 6 Wochen an die im Angebot ausgewiesenen Preise.
Unsere Preise sind individuelle kalkuliert. Etwaige Vergleiche mit anderen Projekten sind nicht möglich. Arbeiten, die im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht aufgeführt, aber erforderlich sind, werden gesondert abgerechnet.
Mündliche Preisabsprachen gelten grundsätzlich nur, wenn diese durch die Fa. TroSanTec Kipke GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Ändert sich die Basis der Preisermittlung für einen im Angebot angegebenen Preis durch erst im Laufe der Arbeiten erkennbare Problemstellung oder aufgrund von Anordnungen des Auftraggebers, so wird der Preis von der Fa. TroSanTec Kipke GmbH neu bestimmt. Hierüber wird der Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Pauschalpreisvereinbarung gilt, dass die Leistungen der Fa. TroSanTec Kipke GmbH gemäß dem Angebot und evtl. vorliegenden Plänen enthalten sind. Falls die ausgeführte Leistung von den ursprünglich vorgesehenen Leistungen abweicht, so ist ein evtl. entstehender Mehraufwand gesondert zu vergüten

§6
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen fällig. Dabei zählt das Eingangsdatum auf dem Konto der Fa. TroSanTec Kipke GmbH.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltungen sind grundsätzlich nicht möglich es sei denn, Fa. TroSanTecKipke GmbH hat bei rechtzeitiger Meldung von Mängeln einer solchen zugestimmt.
Im Falle der verspäteten Zahlung ist die Fa. TroSanTec Kipke GmbH berechtigt, ab de Fälligkeitstage Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu fordern.

§7
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter der Fa. TroSanTec Kipke GmbH zu den vereinbarten Zeiten freien Zugang zu dem Objekt haben.
Strom und Wasser für das Betreiben der erforderlichen Gerätschaften werden der Fa. TroSanTec Kipke GmbH durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Wartezeiten oder Behinderungen der Durchführung der Arbeiten in anderer Form, die zu Kosten der Fa. TroSanTec Kipke GmbH führen, sind von dem Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber informiert die Fa. TroSanTec Kipke GmbH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten über evtl. geltende Arbeitsschutzbedingungen vor Ort.
Gleiches gilt für evtl. branchenspezifische Sicherheitsvorschriften. Erforderliche Genehmigungen für die Arbeiten beim Auftraggeber, seinen Gebäude, Maschinen, Grundstücken usw. sind vom Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn der Fa. TroSanTec Kipke GmbH zu besorgen und dieser vorzulegen.

§8
Die Haftung der Fa. TroSanTec Kipke GmbH wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine auf den vorhersehbaren Schaden begrenzte Haftung nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind oder im Fall eines Leistungsverzuges oder der von der Fa. TroSanTec Kipke GmbH zu vertretenen Unmöglichkeit der Erbringung der vertraglichen Leistungen.
Jede weitere Haftung wird begrenzt dem Grunde und der Höhe nach auf die Summe, für die Versicherungsschutz besteht.
Für die Demontage und Montage von vorhandenen Einrichtungsgegenständen wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

§9
Für den Fall des Rücktritts seitens des Auftraggebers ist die Fa. TroSanTec Kipke GmbH berechtigt, 15 % des Wertes der zurückgenommenen Leistungen als Aufwandsentschädigung geltend zu machen. Mindestens fallen jedoch bei jedem Rücktritt 600 € an Entschädigungsleistung an, die der Auftraggeber an die Fa. TroSanTec Kipke GmbH zu zahlen hat.
Zur Wahrung von Terminvorgaben leitet die Fa. TroSanTec Kipke GmbH unmittelbar nach Auftragserteilung die notwendigen Schritte ein wie z. B. Materialbestellungen usw. Hierfür benötigt die Fa. TroSanTec Kipke GmbH keine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers.
Für den Fall des Rücktritts seitens des Auftraggebers verpflichtet sich dieser zur Vergütung bereits vorgeleisteter Werte.

§10
Als Gerichtsstand wird der Firmensitz der Fa. TroSanTec Kipke GmbH vereinbart.
Sollte einer der hier vereinbaren Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die restlichen Vereinbarungen. Diese behalten ihre Gültigkeit. Anstelle dieser unwirksamen Bestimmung soll eine neue eingefügt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Vereinbarung entspricht.